Etatberatung von Grüne/FWI: Eckpunkte zum Haushalt 2011

Erhöhung von Gewerbe- und Grundsteuern

Die der Stadt Hattingen aufgezwungene Erhöhung von Steuern ist ein Ärgernis, da sie eine weitere Belastung von Einwohnern sowie Standortnachteile für Unternehmen bedeutet. Auf kommunaler Ebene soll durch die Mehreinnahmen kompensiert werden, was durch die verschleppte Reform der Gemeindefinanzierung auf Bundes- und Landesebene versäumt wurde. Dem Druck der Bezirksregierung auf die Stadt Hattingen versucht die Fraktion Grüne/FWI durch eine differenzierte Form der Anhebung von Steuern nachzugeben.

Verantwortbar erscheint es der Fraktion, die Gewerbesteuer entsprechend des Verwaltungsvorschlags auf den Hebesatz 490 v.H. aufzustocken. Gemessen an dem erwarteten Mehraufkommen für die Stadt (500.000 €) bedeutet die Erhöhung lediglich einen Anstieg von 2,5 %. Angesichts einer dynamisch wachsenden Konjunktur ist dies eine erträgliche Belastung für Hattinger Unternehmen.

Allerdings wird die von Unternehmen beklagte Spitzenposition der Hattinger Gewerbesteuer auch von Grüne/FWI als kontraproduktiv für den Wirtschaftsstandort Hattingen eingeschätzt. Konsequenz für die Fraktion ist, dass andere Standortfaktoren Hattingens weiter verbessert werden müssen.

Bei der Erhöhung von Grundsteuer A und B sieht es anders aus. Gemessen an den realen Summen würden die vorgeschlagenen Hebesätze einer Zunahme um ca. 12 % entsprechen (8,1 Mio auf 9,1 Mio €). Das ist eindeutig zu hoch gegriffen. Grüne/FWI wird deshalb nur die Erhöhung der bisherigen Finanzplanung des Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) von 2010 akzeptieren. Bereits bei der Beratung des Haushaltes 2010 wurden mehrheitlich der Hebesatz Grundsteuer A auf 270 v.H und Grundsteuer B auf 540 v.H. für die Folgejahre beschlossen. Dies sind damit die Orientierungsdaten für das Haushaltsjahr 2011, so die Fraktion Grüne/FWI.

Neubau der Hauptfeuer- und Rettungswache

Große Zweifel an ihrer Umsetzbarkeit wecken die neuen Finanzierungspläne der Verwaltung, die gegenwärtig in den Ratsgremien beraten werden. Grüne/FWI bezweifelt vor allem, ob sich die gewünschten Erlöse aus Verkäufen realisieren lassen.

Die Einzelvorschläge der Verwaltung werden deshalb unterschiedlich bewertet:

Dem Verkauf eines großen Teils der Hattinger Wohngebäude kann die Fraktion mit Einschränkung zustimmen. Im „Gebäudewirtschaftsbericht“ der Stadt wird darauf hingewiesen, dass mindestens 30 Wohneinheiten für dringende soziale Belange vorgehalten werden müssen. Das Maximum von Verkäufen liegt nach Auffassung von Grüne/FWI deshalb bei knapp 200 Wohneinheiten. Der Verkauf sollte weitgehend mit einer Sozialbindung erfolgen. Hierfür gibt es auch eine Mehrheit im Rat. Allerdings ist damit auch unsicher, ob die erhofften 3 Mio € tatsächlich erzielt werden können.

Städtische Grundstücke in Welper und Oberwinzerfeld können zumindest teilweise verkauft werden. Ein klares Nein gibt es seitens Grüne/FWI zum Verkauf der Fläche Blankensteiner Straße. Der ehemalige Kinderspielplatz musste vor vielen Jahren aufgegeben werden, weil der Boden kontaminiert ist. Ein Verkauf dieser Fläche könnte Schadensersatzforderungen an die Stadt auslösen, die weit höher sind als der erhoffte Erlös von 380.000 €.

Volle Ablehnung findet auch der sog. „Alternativvorschlag“ der Verwaltung. Teile der Finanzanlagen bei HWG und Gartenstadt Hüttenau sowie den Stadtwerken werden zur Disposition gestellt.

Allein die Bewertung der jeweiligen Anteile und deren Veräußerung sind reichlich kompliziert und im Fall der Stadtwerke mit erheblichen Kosten im Vorfeld verbunden.

Maßgeblich für die Ablehnung sind jedoch politische Erwägungen:

Der Verkauf städtischer Wohnungen und der gleichzeitige Rückzug aus den Hattinger Wohngenossenschaften sind nicht mit dem politischen Anspruch von Grüne/FWI vereinbar, dass sich die Stadt bei der preisgünstigen Wohnungsversorgung sozial bedürftiger Menschen nicht gänzlich aus der Verantwortung ziehen darf.

Ebenso widerspricht es den Grundsätzen von Grüne/FWI, dass die Grundversorgung der Bevölkerung mit Energie immer mehr aus der Hand gegeben werden soll. Die Erfahrungen mit ausufernder Privatisierung lehren, dass der Einfluss der Öffentlichen Hand bei Grundversorgungsgütern eher noch ausgeweitet werden muss.

Renovierung von Sportanlagen

Ende Mai wurden durch Ratsbeschluss 600.000 € für die Sanierung von Tennenplätzen aus dem Sportetat zugesagt. Bei einer Selbstbeteiligung von mindestens 150.000 € könnten Vereine auch einen Kunstrasenplatz errichten.

Klare Position hat hier die SG Welper bezogen. Der Verein hofft nun die Herrichtung ihres desolaten Tennenplatzes.

Da der Fußballplatz auch von Schulen intensiv genutzt wird, genießt dieser Platz nach Auffassung von Grüne/FWI eindeutig Priorität.

Weitere Themen wurden diskutiert, aber noch nicht abschließend bewertet. Dazu gehören der Jugendförderplan, die Erhöhung von Elternbeiträgen bei Kindertagesstätten, die Umsetzung des Schulentwicklungsplans oder auch das Handlungskonzept „Wohnen 2020“.

Stefan Kietz-Borgwardt
GRÜNE/FWI

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