Antrag: „Kommunale Wärmeplanung“

Ausschuss für Umwelt, Mobilität und Klimaschutz am 07.03.2023
Neuer Tagesordnungspunkt „Kommunale Wärmeplanung“

Sehr geehrte Frau Vorsitzende,

für den Ausschuss für Umwelt, Mobilität und Klimaschutz am 07. März 2023 beantragt die Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN im Hattinger Rathaus den Tagesordnungspunkt „Kommunale Wärmeplanung“ mit folgendem Beschlussvorschlag:

  1. Die Verwaltung berichtet im Ausschuss am 07.03.2023 über ihre aktuellen Ansätze zur kommunalen Wärmeplanung in Hattingen.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, bis spätestens 31.12.2023 den Antrag zur Förderung der kommunalen Wärmeplanung für Hattingen zu stellen.
  3. Die Verwaltung wir beauftragt, ein sachkundiges Dienstleistungsunternehmen mit der Erstellung der kommunalen Wärmeplanung zu beauftragen. Vor der Beauftragung sind die Kriterien für die Ausschreibung im nächsten AUMK am 25.05.2023 zu beschließen.

Begründung:

Die ambitionierten Klimaschutzziele des Landes NRW, bis 2045 klimaneutral zu werden, erfordern auch auf kommunaler Ebene geeignete Klimaschutzstrategien. Insbesondere die kommunale Wärmeplanung gilt als zentrales Instrument für eine klimaneutrale Stadtentwicklung, da der Wärmesektor derzeit ca. 55% des deutschen Primärenergieverbrauchs verursacht. Der Anteil klimafreundlicher Wärmeerzeugung liegt deutschlandweit noch unter 20 Prozent, in NRW sogar unter zehn Prozent. Hier besteht dringender Handlungsbedarf. In einigen Bundesländern wie z.B. Baden-Württemberg oder Hamburg ist die kommunale Wärmeplanung bereits im Landesgesetz verankert und auch NRW wird vermutlich noch im Jahr 2023 folgen.

Bei der kommunalen Wärmeplanung werden, aufbauend auf einer Bestands- und Potenzialanalyse, Maßnahmen zur Senkung des Wärmeenergiebedarfs und zur klimaneutralen Deckung des nicht vermeidbaren Wärmeenergiebedarfs entwickelt. Sie definiert die langfristige Strategie zur Verwirklichung einer klimaneutralen Wärmeversorgung und soll alle Beteiligten (Bürger, Stadt, Unternehmen, Investoren etc.) in die Planung miteinbeziehen. Damit wird die kommunale Wärmeplanung und deren Umsetzung zu einer sehr bedeutenden, umfangreichen und kostspieligen Aufgabe der Städte und Kommunen werden, die Jahre in Anspruch nehmen wird.

Hinzukommt, dass in der Verwaltung bisher kein Fachpersonal für diese Thematik vorhanden ist, weshalb die Stadt auf die Zusammenarbeit mit den bald sehr begehrten Dienstleistern angewesen ist. Daher gilt es auch in Hattingen die vorhandenen Potenziale schnellstmöglich zu identifizieren und die notwendigen Maßnahmen zu planen, um die Wärmeversorgung vor Ort zu dekarbonisieren.

Mit der Novellierung der Kommunalrichtlinie am 1. November 2022 wurde die Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung explizit als Fördergegenstand eingeführt. Bei einem Antrag bis zum 31.12.2023 können dabei 90 Prozent, bzw. 100 Prozent für finanzschwache Kommunen, gefördert werden. Daher bitten wir die Verwaltung die Förderung noch im Jahr 2023 zu beantragen und einen geeigneten Dienstleister für die Erstellung der kommunalen Wärmeplanung zu beauftragen.

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