Antrag Klimaneutrale Verwaltung

Klimaschutz ist eine der wichtigsten Aufgaben unserer Zeit. Die Stadtverwaltung muss dabei eine Vorbildfunktion für die Bürgerinnen und Bürger wahrnehmen, insbesondere bei der Energieeinsparung, der effizienten Bereitstellung, Umwandlung, Nutzung und Speicherung von Energie, der Nutzung Erneuerbarer Energien und ihren Beschaffungen.Bereits im Klimaschutzkonzept wird die Rolle der Stadtverwaltung für die Reduktion der Treibhausgase in Hattingen deutlich. Es ist nur konsequent dies durch die Ergänzung der Klimaneutralität als strategisches Ziel zu ergänzen.Auch der Ennepe-Ruhr-Kreis hat bereits die Zielvorgabe der Klimaneutralen Verwaltung bis 2030, sodass hier auch ein sinnvoller Austausch zum weiteren Vorgehen vorgenommen werden kann und so die Zusammenarbeit mit der Kreisverwaltung im Bereich Klimaschutz ausgebaut werden kann.

Beschlussvorschlag:

1. Das Produkt 1.01 wird ergänzt um das strategische Ziel: „Klimaschutz in der Hattinger Verwaltung konsequent umsetzen und die Stadtverwaltung bis zum Jahr 2030 klimaneutral aufstellen

2. Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt die Verwaltung, das Ziel für eine „klimaneutrale Stadtverwaltung bis zum Jahr 2030“ bis zur Einbringung des neuen Etats für die Zeitspanne von 2022 bis zum Jahr 2030 zu planen und ein beschlussfähiges Konzept mit einem konkreten Fahrplan inkl. Kostenschätzung für die Umsetzung einer klimaneutralen Verwaltung zu erarbeiten und vorzustellen. Das Konzept zur klimaneutralen Verwaltung und die Fortschreibung des Klimaschutzkonzeptes Hattingens sind dabei aufeinander abzustimmen. Deutlich im Vordergrund sollen Maßnahmen zur Reduktion von Treibhausgasen stehen. Für restlicheEmissionen sollen geeignete Ausgleichsmaßnahmen gefunden werden

3. Die Vertreter der Stadt Hattingen in den Gremien der Unternehmen mit städtischer Beteiligung werden zudem beauftragt, diese Unternehmen aufzufordern, eigene Ziele zur Klimaneutralität zuformulieren und einen Austausch mit der Stadtverwaltung in Sachen „Klimaneutralität“ anzuregen

4. Die Verwaltung berichtet der Stadtverordnetenversammlung ab März 2022 zweimal jährlich über den aktuellen und zukünftigen Maßnahmenstand und deren Umsetzungzu berichten

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