die Fraktion Bündnis90/DIE GRÜNEN im Hattinger Rathaus bittet für den Tagesordnungspunkt Anfragen/Anregungen im Ausschuss für Bauen und Wohnen um schriftliche Beantwortung im Protokoll zu folgender Themenstellung:
Im vergangenen Jahr hat die NRW-Landesregierung eine Neufassung des Denkmalschutzgesetzes für Nordrhein-Westfalen eingeleitet. Hieraus können sich auch Änderungen für die bisherigen Abläufe der Stadt ergeben.
1. Wie beabsichtigt die Verwaltung zukünftig die Belange des Denkmalschutzes weiterhin sicherstellen?
2. Welche Auswirkungen hat die Neufassung des Denkmalschutzgesetzes NRW auf den Personalbedarf- und Einsatz?
3. Werden zukünftig zusätzliche Kosten für die Aufgaben in der Denkmalpflege erwartet?
4. Wie will die Verwaltung mögliche Konflikte in der Einschätzung eines möglichen Baudenkmals lösen?
5. Plant die Verwaltung, eine Stellungnahme zur Novelle z. B. im Rahmen der kommunalen Spitzenverbände dazu abzugeben?
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