Durch die Entscheidung was die Stadt einkauft, werden auch die Herstellungsbedingungen
entscheidend beeinflusst. So kann auf den Markt eingewirkt, ein Umdenken eingeleitet und
die Stadt ihrer Vorbildfunktion gerecht werden.
Die Kernarbeitsnormen, auch Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation
genannt, sind Sozialstandards im Rahmen der Welthandelsordnung, die menschenwürdige
Arbeitsbedingungen und einen hinreichenden Schutz gewährleisten sollen. Sie wurden 1998
in einer Erklärung der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) niedergelegt.
Auch in Hattingen wurden bereits erste Maßnahmen in Richtung fairer und nachhaltiger
Beschaffung ergriffen. So wurde 2010 die Magna Charta gegen ausbeuterische Kinderarbeit
unterzeichnet und angekündigt (DS 182/2010), die Umsetzung der Vergaberechtsnovelle von 2009 zu prüfen, die auch die Berücksichtigung von umweltbezogenen Aspekten in der Vergabeentscheidung ermöglichte.
Die Novellierung des Vergaberechts im Jahr 2016 verschafft öffentlichen Auftraggebern zudem die Möglichkeit nachhaltige Aspekte im Vergabeverfahren zu berücksichtigen (vgl. § 97 Abs. 3 GWB und § 2 Abs. 3 UVgO).https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Artikel/Wirtschaft/strategische-beschaffung.html
Dies sollte nun auch offizielles Ziel im Vergabewesen der Stadt Hattingen werden und dann auch entsprechend umgesetzt werden.
Beschluss:
1. Das strategische Ziel in Produkt 10.04 wird ergänzt um „Ausschreibungsverfahren rechtlich sicher, wirtschaftlich, ökologisch und sozial nachhaltig vornehmen“ Vor diesem Hintergrund bekennt sich die Stadt Hattingen ausdrücklich zu den Zielen des fairen Handels und zur Ausrichtung an ökologischen und sozialen Kriterien für das kommunale Beschaffungswesen und insbesondere zur Einhaltung der Kernarbeitsnormen der ILO (=International Labour Organization).
2. Die Verwaltung gibt im nächsten HFA einen Sachstandsbericht wie das Thema ökologische und sozial nachhaltige Beschaffung bisher im Vergabewesen umgesetzt wird.
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