Gemeinsamer Antrag „Pakt für den Sport“

Sitzung des Ausschusses für Sport und Bewegung (ASB) am 20.02.2025 und
Sitzung des Ausschusses für Bauen und Wohnen (BUW) am 18.03.2025

Sehr geehrter Herr Kreutz, sehr geehrter Herr Korfmann,
für die nächste Sitzung des Ausschusses für Sport und Bewegung und des Ausschusses
für Bauen und Wohnen bitten wir Sie im Namen der Fraktionen der SPD, der CDU und
Bündnis 90/DIE GRÜNEN im Hattinger Rathaus, den folgenden Antrag mit in die
Tagesordnung aufzunehmen:
Erstellung einer Übersicht der Sportinfrastruktur
Die Verwaltung wird beauftragt, bis spätestens zu den Sitzungen des ASB und des
BUW im dritten Quartal 2025 die folgenden Punkte umzusetzen:

  1. Erweiterung des jährlichen Berichts „Sporthallen“ um die folgenden Punkte:
    o Einschätzung der Barrierefreiheit1 der einzelnen Sportanlagen (siehe
    Maßnahme 5.2.d des PfdS2)
    o Erweiterung des Berichts auf alle Hattinger Sportanlagen (siehe
    Maßnahme 6.1.a des PfdS)
    o Erweiterung des Berichts über die jeweils genutzten Heizungsanlagen der
    Sportstätten und eine mögliche Nutzung von Photovoltaik-Anlagen auf
    den jeweiligen Dachflächen (vgl. Protokolle der Sportstätten
    Besichtigungen 2023)
  2. Erstellung einer Übersicht über alle öffentlich zugänglichen Flächen, die den
    Hattinger Bürger*innen für die Ausübung von nicht-organisiertem Sport zur
    Verfügung stehen, wie z.B. Skateparks, Boulebahnen, Fitness-Flächen, Bolz
    Plätze, Dirtbike-Anlagen u.ä. (siehe Maßnahme 6.1.b des PfdS)
  3. Erstellen einer klaren Definition, welche städtischen Sportanlagen zu welchen
    Bedingungen durch die Vereine in Eigenverantwortung genutzt werden können
    („Schlüsselgewalt“) (siehe Maßnahme 6.2.a des PfdS)


    Begründung:
    Der Rat der Stadt Hattingen hat am 15.12.2022 einstimmig dem neuen Pakt für den Sport
    (PfdS) zugestimmt (DS 281/2022) und damit ein damals in NRW einzigartiges Papier zur
    Zusammenarbeit zwischen organisiertem Sport, Politik und Verwaltung beschlossen. Das
    Modell des PfdS in Zusammenhang mit einem konkret evaluierbaren Maßnahmenkatalog
    hat inzwischen auch in weiteren Kommunen Nachahmung gefunden.
    In Hattingen ist der Maßnahmenkatalog bereits zweimal (2023 und 2024) in
    Zusammenarbeit aller Beteiligten evaluiert und den aktuellen Entwicklungen angepasst
    worden.
    Leider sind verwaltungsseits einige grundlegende Maßnahmen noch nicht abschließend
    abgearbeitet worden, deren Ergebnisse als Grundlage für weitere politische
    Entscheidungen dienen sollen. Hierbei geht es insbesondere um Maßnahmen, die die
    Infrastruktur betreffen (vgl. die Ziele „5 Zusammenarbeit der Hattinger Akteure“ und „6
    Sportinfrastruktur“).
    Die Verwaltung soll daher durch die Politik beauftragt werden, die o.g. Maßnahmen zu
    bearbeiten und die Ergebnisse spätestens im dritten Quartal in den Ausschüssen zu
    präsentieren. Die Präsentation von Punkt 1. sollte im ASB im vereinbarten
    Tagesordnungspunkt „Sporthallenbericht“ und in einem Tagesordnungspunkt im BUW
    stattfinden. Die Ergebnisse der Punkte 2. und 3. kann zunächst ausschließlich im ASB
    erfolgen.