PRESSEMITTEILUNG
09.10.2020
Es ist nicht schön, wenn man nach einer klaren Positionierung im Fachausschuss diese Position und das daraus resultierende Abstimmungsverhalten in der Stadtverordnetenversammlung ändern muss.
In diesem Fall war es nötig, da die Gewichtung der bereits abgewogenen Fakten und Argumente sich durch die weitere Diskussion verschoben hat.
Bei der Entscheidung über die konkrete Ausgestaltung des Schutzes für Radfahrende auf der Werksstraße hatten wir eine Abwägung zu treffen zwischen dem öffentlichen Interesse an einem größtmöglichen Schutz für die Radfahrenden und den wirtschaftlichen Interessen der anliegenden Gewerbebetriebe. Diese hatten nach der Entscheidung im BUVA deutlich gemacht, dass sie auf die Parkmöglichkeit im öffentlichen Verkehrsraum zwingend angewiesen seien – sei es wegen der Anlieferung mit großen LKWs, sei es im Hinblick auf Mitarbeitende und Kunden.
Auch wenn wir der Ansicht sind, dass viele Gewerbebetriebe in der Werksstraße auf ihrem Betriebsgelände die Möglichkeit zum Be- und Entladen auch von Sattelschleppern haben sowie zum Unterbringen der Mitarbeitenden- und Besuchenden-PKWs, erscheint uns das Verbot des Parkens vor dem Betriebsgelände ohne ausreichende Vorbereitungszeit auf diese Einschränkung den objektiven Bedürfnissen der Gewerbetreibenden nicht gerecht zu werden. Für gegebenenfalls erforderliche Änderungen auf dem Betriebsgelände oder in den Betriebsabläufen wäre Zeit für Planung und Umsetzung erforderlich, die angesichts der unmittelbar bevorstehenden Markierungsarbeiten an der Fahrbahn nicht gegeben ist.
In der von der Verwaltung bereits im Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss vorgeschlagenen Variante 2 sehen wir im Gegensatz zu der von SPD und uns im BUVA beschlossenen Variante 1 einen Kompromiss, der gegenüber dem bisherigen Zustand die Verkehrssicherheit auch für Radfahrende bereits deutlich erhöht.
Wir verstehen die Variante 2 auch nur als ersten – mit der Umsetzung der Fahrbahnmarkierungen jetzt kurzfristig erfolgenden – Schritt, der nach dem Umbau der Straße im Büchsenschütz in einigen Jahren einer endgültigen Regelung weichen wird.
Die erneute Abwägung aller Belange hat uns nun veranlasst, dem Beschlussvorschlag der CDU mehrheitlich zu folgen (dreimal Zustimmung / zweimal Enthaltung) und einen noch weitergehenden Schutz für die Radfahrenden erst in einem zweiten Schritt anzustreben.
F. S T A A C K E N
– Fraktionsvorsitzender –
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