Errichtung eines neuen Hallenbades, Kostenabfrage

Stadtentwicklungsausschuss am 20.05.2025

Tagesordnungspunkt 3: Errichtung eines neuen Hallenbades (DS 104/2025)          

Sehr geehrter Frau Vorsitzende Witte-Lonsing,

für die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN im Hattinger Rathaus ist im Zusammenhang mit der Drucksache 104/2025 noch keineswegs geklärt, ob angesichts des desolaten Zustands des Hallenbades an der Lindstockstraße eher die Sanierung des bestehenden Gebäudes – ggfs. mit neuem Anbau – oder ein Neubau an einem anderen Standort die gebotene Maßnahme ist.


Daher stellen wir den folgenden Änderungsantrag:

Die Verwaltung wird beauftragt, die Kosten für die einzelnen Varianten

  1. Sanierung des Hallenbades in seiner bisherigen Form,
  2. Sanierung des Hallenbades mit einer Erweiterung (um einen Lehrschwimmbecken- und Kleinkinderbereich) am aktuellen Standort und
  3. Neubau des Hallenbades an den favorisierten Standorten Lindstockstraße und O&K-Gelände


bis zur Sitzung des Ausschusses für Bauen und Wohnen am 11.06.2025 zu ermitteln und nach den wesentlichen Kostenbestandteilen aufzuschlüsseln. 

Darzustellen sind ebenfalls auflaufende parallele Betriebs- und Unterhaltskosten sowie Kosten für die weitergehende Nutzung (inkl. evtl. Abrisskosten) des bestehenden Standortes Lindstockstraße Schulzentrum.

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Ausschuss für Bauen und Wohnen am 11.06.2025
Drucksache 104/2025 TOP 3 „Errichtung eines neuen Hallenbades

Sehr geehrter Herr Vorsitzender Korfmann,

zum oben genannten Tagesordnungspunkt stellt die Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN im Hattinger Rathaus den folgenden Antrag:

Die Verwaltung wird beauftragt:

  1. Neben dem Neubau des Hallenbades werden eine Generalsanierung mit Ergänzung des vorhandenen Gebäudes um eine Schwimmbahn, Planschbecken und ein Nichtschwimmerbecken als Vergleichsvariante geprüft und ein Kostenvergleich zum Neubau erstellt. Damit soll insbesondere das Angebot für Schule und Sport verbessert werden.
  2. Bei Planung der Sanierungsvariante wird gleichzeitig ein Konzept erarbeitet, welches möglichst geringe Schließungszeiten für das vorhandene Hallenbad während der Bauzeit vorsieht.
  3. Für eine Generalsanierung plus Ergänzungsbau wird geprüft, welche Fördermittel dafür in Anspruch genommen werden können.

Begründung:

Eine Großinvestition von geschätzt 25-35 Millionen Euro belastet den Haushalt der Stadt erheblich und auf viele Jahre. Wir sehen folgende Abwägungspunkte, die es notwendig erscheinen lassen, die Entscheidung für Neubau oder Sanierung mit Zeit und Gründlichkeit anzugehen:

  1. Ökonomie
    Kommunale Hallenbäder werden auch andernorts saniert, statt abgerissen und neu gebaut. Neben den reinen Baukosten für beide Varianten ist eine Investitions-entscheidung auch von den möglichen Zuschüssen und verbilligten Darlehen für eine solche Maßnahme abhängig. Die vorgelegten Zahlen erscheinen für eine Entscheidung noch viel zu grob.
  2. Energie – Klimarelevanz
    Bei einem Neubau (KfW55) macht die graue Energie etwa 50 % des Energieverbrauchs im Lebenszyklus aus.1) Mit einer Sanierung kann insofern die angestrebte CO²-Neutralität der Stadt Hattingen eher erreicht werden als mit einem Neubau.
    Die Zementindustrie war 2018 für etwa 20 Mio. t CO2-Äquivalente (direkte Emissionen ohne bio-genen Anteil) in Deutschland verantwortlich (DEHSt 2019, S. 38). 3)
  3. Ressourcenschonung
    Der vollständige Abriss des Gebäudes ist eine enorme Ressourcenverschwendung. In Deutschland entstehen jährlich 230 Millionen Tonnen Bau- und Abbruchabfälle, was gut 55 Prozent des gesamten Abfalls ausmacht.2) Die Neugewinnung von Kies und Sand stoßen zunehmend an Grenzen und auf Ablehnung durch die örtliche Bevölkerung.
  4. Akzeptanz in der Bevölkerung
    Verbraucher*innen sind aufgerufen eigene Mittel in die Energieeinsparung zu investieren. Das kann aber nur dann gefordert werden, wenn die öffentliche Hand mit gutem Beispiel voran geht. Trotz des Wunsches nach einem schönen Hallenbad werden die Hattinger Bürger*innen auch auf den Umgang mit städtischen Mittel schauen, zumal dann, wenn an anderer Stelle keine ausreichenden Mittel zur Verfügung stehen.

    Die örtlichen Vereine, die das Hallenbad nutzen, sollen in die Erarbeitung eines Bau-Nutzungsplanes einbezogen werden, da hier viele gute Vorstellung für Übergangslösungen vorhanden sind.