Erhöhung der Elternbeiträge für Tageseinrichtungen und Schulbetreuungsmaßnahmen für Kinder

„Hattingen auf dem Weg zur kinder- und familienfreundlichen Stadt…“ wie wenig passt eine Erhöhung von Elternbeiträgen zu dieser von allen Fraktionen propagierten Zielsetzung. Finanznot einerseits und wachsender Zuspruch zum guten pädagogischen Angebot der Stadt erzwingen jedoch eine stärkere Beteiligung der Eltern.

Weitere 28 Plätze werden bei den Offenen Ganztagsgrundschulen (OGS) benötigt und fordern damit zusätzliche Personalkosten. Den guten Standard des Betreuungsangebotes zu senken, verbietet sich für die Fraktion Grüne/FWI. Ausgebildetes Fachpersonal sowie die erweiterten Öffnungszeiten fordern ihren Preis, bieten aber größere Sicherheit im pädagogischen Ansatz und bei der Zeitplanung der Eltern. Diese Standards sind für Grüne/FWI unverzichtbar.

Druck zur Erhöhung der Elternbeiträge erfolgt auch durch die übergeordneten Behörden, die eine Haushaltskonsolidierung nachdrücklich fordern. Grüne/FWI lehnt allerdings die von der Stadtverwaltung vorgeschlagene Beitragsstaffelung als sozial unausgewogen ab. Dies versucht die Fraktion durch eine progressive Steigerung der Beiträge entsprechend des Einkommens der Eltern zu kompensieren. Nach dem Prinzip „gut Verdienende müssen aus Solidarität mehr schultern“ sind für die Einkommensstufen ab 80.000 € pro Jahr Beiträge von 150 € fällig. Die unteren Einkommensstufen zwischen 20.000 und 45.000 € werden mit einer Erhöhung von 5 % deutlich geringer belastet. Für die mittlere Gruppe wird der Beitrag um 10 % gesteigert. Bezogen auf das monatliche Einkommen pendelt der Betrag für die Kinderbetreuung somit bei allen Stufen gleichmäßig um den Wert von 2% als Belastung.

Schwieriger ist die Entscheidung bei den neu vorgesehenen Gebühren für Geschwisterkinder in den städtischen Einrichtungen. Für das zweite Kind, das zeitgleich eine Schulbetreuungsmaßnahme besucht, sollten 50 % des jeweiligen Elternbeitrags fällig werden. Die bisher kostenlos gebotene pädagogische Arbeit wird künftig von der Bezirksregierung als so genannte „freiwillige Leistung der Stadt“ nicht mehr toleriert. Grüne/FWI schlägt deshalb auch hier eine moderate Einführung von Gebühren vor, die ebenfalls eine Progression vorsieht, bei niederen Einkommen 20 % über 30 % bis zu 50 % bei den ganz hohen Einkommen. Für ein zweites Kind aus einem Haushalt mit z. B. 25.000 € Jahreseinkommen würde die Gebühr dann 5,25 € betragen, bei einem Jahreseinkommen von über 90.000 € beläuft sich der Betrag allerdings auf 75 €.

Die von der Stadtverwaltung angestrebten 90.000 € zusätzlichen Einnahmen werden allerdings von dem Vorschlag von Grüne/FWI auch verfehlt. Die Mehreinnahmen der Stadt beliefen sich auf knapp 65.000 €. Damit wäre aber in jedem Fall die pädagogische Versorgung der wartenden 28 Kinder gesichert und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie für die Eltern gewährleistet. Wesentlich ist nun eine zügige Entscheidung im Haupt- und Finanzausschuss.

Stefan Kietz-Borgwardt
GRÜNE/FWI

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