Die Schulsituation und die Platanen an der Gesamtschule Hattingen

für die Stadtverordnetenversammlung am 01.07.2021 hat die Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN den folgenden Tagesordnungspunkt beantragt:

Prüfung alternativer Standorte für den geplanten Erweiterungsbau auf dem Schulhof der Gesamtschule Hattingen Welper, Teilstandort Lange Horst

Begründung:

Die Gesamtschule Hattingen weist bereits seit vielen Jahren darauf hin, dass die vorhandenen Klassen- und Fachräume weder von ihrer Anzahl noch hinsichtlich der Qualität (insbesondere der Raumgröße) den Erfordernissen entsprechen. Deshalb wurden bereits etliche Planungen hinsichtlich eines Ergänzungsbaus erstellt – beginnend mit der Planung an der Wilhelmstraße –, die dann jedoch alle wegen im Laufe der Planung geäußerter Änderungswünsche nicht realisiert worden sind.

Die aktuelle Planung sieht nun einen auf 2.400 qm angewachsenen Baukörper auf dem Schulhof des Standortes „Lange Horst“ vor, der nach Aussage des Baudezernenten trotz zusätzlich beabsichtigter umfänglicher Umbau- und Sanierungsarbeiten am historischen Schulgebäude „Lange Horst“ den bereits heute geltend gemachten Raumbedarf immer noch um mindestens acht Klassen(räume) unterschreitet.

Damit ist die in der gemeinsamen Sitzung von Bau- und Schulausschuss am 13.06.2019 mitgeteilte Option eines zweiten Baukörpers – ebenfalls auf dem Schulhof – nicht mehr eine Möglichkeit, sondern eine sich bereits abzeichnende Entwicklung.

Während für den aktuell geplanten Baukörper in der gemeinsamen Ausschusssitzung im Juni 2019 zunächst zugesagt wurde, dass nicht mehr als sechs Bäume fallen sollten, was in unserer Fraktion auch Grundlage für die Zustimmung war, wurde im Jahr 2020 bekannt, dass verwaltungsintern nunmehr von einem Verlust von 19 Bäumen ausgegangen wurde. Dieses bestätigte die Verwaltung dann auch auf Anfrage in der letzten Ratssitzung des Jahres.

Angesichts der Aussagen der Bauverwaltung auf der Veranstaltung am 11.06.2021, dass keine Obergrenze für die Zahl der durch die Baumaßnahme und den damit verbundenen Baustellenverkehr gefährdeten Bäume seriös genannt werden könne und im Hinblick auf den zweiten möglichen Baukörper ist nun auch der Fortbestand der weiteren Bäume in Gefahr.

Somit droht eine ökologische und klimapolitische Fehlentwicklung durch die Abholzung eines Großteils der etwa 100-jährigen Platanen und Kastanien auf dem Schulhof, ohne dass dadurch die Unterversorgung mit Schulraum an der Gesamtschule nachhaltig beendet würde. Eine einzigartige städtebauliche Gestaltung und ein Baustein zur Bewältigung des Klimawandels in der Gartenstadt Hüttenau würden unwiederbringlich zerstört.

Angesichts der unmittelbar bevorstehenden Sommerpause für die Ratsgremien erscheint es daher dringend geboten, die Umsetzung der bisherigen Planung zumindest für einige Monate zu stoppen, um in dieser Zeit alternative Standorte für den Erweiterungsbau bzw. für mehrere Erweiterungsbauten auf ihre Eignung hin zu überprüfen, die Ergebnisse dieser Überprüfung anhand objektiver Kriterien transparent darzustellen und nachvollziehbar abzuwägen.

Bis zur Stadtverordnetenversammlung im Oktober sollen die Ergebnisse im Rat und seinen Ausschüssen vorgestellt und abschließend bewertet werden. Eine so weitreichende Entscheidung wie die Abholzung des Baumbestandes auf dem Schulhof in Welper darf nicht ohne nachprüfbare Informationen und belastbare Prognosen getroffen werden.

Nur so schaffen wir eine nachhaltige und verantwortbare Versorgung der Gesamtschule mit ihrem dringend erforderlichen Schulraum.

Sinnvoll wäre es, diesen Tagesordnungspunkt an den Anfang der Tagesordnung für die Stadtverordnetenversammlung zu setzen, da ein großes öffentliches Interesse an diesem Thema erkennbar ist.

Beschlussentwurf:

1. Alle Maßnahmen zur Umsetzung des Beschlusses vom 13.06.2019 zur Drucksache 83/2019 sind bis auf weiteres auszusetzen – insbesondere Auftragsvergaben und Eingriffe in den Baumbestand.

2. Über die Ergebnisse der Aufträge an die Verwaltung aus dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 29.04.2021 (Drucksache 120/2021) (s. Niederschrift) ist detailliert zu berichten.

3. Die Verwaltung berichtet darüber in welchem Verfahren und aufgrund welcher Tatsachen und Abwägungen der aktuell verfolgte Standort, Schulhof Lange Horst, ausgewählt worden ist.

4. Eine endgültige Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung über den Standort für den Erweiterungsbau soll in der Sitzung am 07.10.2021 erfolgen. Die betroffenen Fachausschüsse sind vorab in die Beratungsfolge einzubinden.

5. Alternative Standorte sind erneut zu prüfen. Es soll insbesondere geprüft werden, ob der benötigte Schulraum am Standort des historischen Schulgebäudes “Lange Horst” geschaffen werden kann. Hierbei ist einerseits die von der Initiative „Rettet die Bäume …“ in die Diskussion gebrachte Variante „Abriss der beiden Flügel und entsprechender symmetrischer Neubau“ zu prüfen, darüber hinaus eine Variante, die nach Abriss des gesamten Altbaus diesen durch einen sich städtebaulich einfügenden Neubau ersetzt.

Bezüglich aller in Betracht kommenden Standorte, sind Aussagen zu treffen über – mögliche Umsetzungshindernisse

– Kostenschätzung

– Schätzung zur zeitlichen Realisierung (Planung und Bau)

– Beeinträchtigung des Schulbetriebs während der Bauphase.

6. Bei der Beurteilung der Realisierbarkeit der einzelnen Standorte ist auch zu untersuchen, ob für eine Übergangszeit die Schülerinnen und Schüler aus dem Gebäude Lange Horst – nach dem Auszug der Berufsschule aus dem Schulzentrum Holthausen – bis zum Bezug des Neubaus kostengünstig in Holthausen untergebracht werden könnten. Alternativ dazu stellt sich die Frage nach Anzahl, Standort und Kosten für evtl. erforderliche Pavillons bzw. Containerklassen (möglicherweise auf dem Naturrasenplatz/Althoffstadion).

7. Um die Vergleichbarkeit der untersuchten Standorte zu gewährleisten, ist auch für den bisher von der Verwaltung verfolgten Standort auf dem Schulhof aufzuzeigen, welche Kosten für die Sanierung und den Umbau am historischen Schulgebäude „Lange Horst“ vorgesehen sind und welche Rahmenbedingungen die Errichtung eines zweiten Neubaus auf dem Schulhof erforderlich machen würden. Hierzu ist der zwingende Schulraumbedarf aufgrund der fortgeschriebenen Schulentwicklungsplanung darzulegen und die Prognosewahrscheinlichkeit in Bezug auf die nächsten zehn Jahre zu plausibilisieren.

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