Schulentwicklungsplan 2012-2016
Sehr kontrovers wurde der „Schulentwicklungsplan (SEP) 2012-2016“ im Schulausschuss letzte Woche diskutiert. Immer wieder wurde der SEP von den Fraktionen angemahnt, bis er schließlich im Mai 2012 von der Verwaltung vorgelegt werden konnte. Anstatt diesen nun zügig als statistische Grundlage für anstehende Umstrukturierungen zu beschließen, wurde eine Entscheidung darüber von SPD und CDU gemeinsam verschoben. Damit setzte sich leider die Methode „aussitzen statt entscheiden“ wieder einmal durch.
Als Argument wurde angeführt, dass der SEP auf einer nur noch kurze Zeit gültigen Rechtsgrundlage basiere. Das 8. Schulrechtsänderungsgesetz werde andere Regelungen im Grundschulbereich – hier vor allem für kleine Grundschulen – treffen. Mittlerweile liegt sogar der Referentenentwurf für das 9. Schulrechtsänderungsgesetz vor, mit weitreichenden Konsequenzen vor allem für die Förderschule St. Georg.
Ein Argument, das nicht sticht, da permanent mit gesetzlichen Änderungen zu rechnen ist.
Verkannt wird von SPD und CDU die Bedeutung des SEP. Dieser liefert lediglich statistische Daten für die Rahmenplanung, so dass er bei negativen Zahlen wie ein Frühwarnsystem wirkt. Der SEP löst keinen Handlungsautomatismus aus. Einzelentscheidungen müssen von den Ratsgremien jeweils gesondert gefällt werden. Die Verschiebung durch SPD und CDU verändert die erhobenen Daten nicht, auch nicht die Zahl der künftigen Schulkinder. Die sind nämlich schon geboren – oder eben nicht. Die im SEP angedeuteten Problemlagen werden durch die Verschiebung nicht einfacher und schon gar nicht gelöst. SPD und CDU weichen kurzfristig dem Unwillen von Eltern aus und bauen neuen Ärger bei anderen Schulen auf.
Um dies am konkreten Beispiel zu verdeutlichen: Die neue Klassenbildungsverordnung des Landes sieht eine „kommunale Klassenrichtzahl“ vor. So dürfen im Schuljahr 2013/14 maximal 18 Klassen an allen Hattinger Grundschulen eingerichtet werden. Im Jahr 2014/15 verschärft sich die Situation, da nur noch 17 Klassen neu eingerichtet werden können. Folge davon ist, dass bei Zulassung sehr kleiner Grundschulklassen bei der einen Schule an anderen Schulen lediglich zwei statt drei Eingangsklassen gebildet werden dürfen. Diese Klassen sind dann mit 29 Kindern bis auf den letzten Platz besetzt und es müssen dann sogar Kinder aus dem eigenen Einzugsbereich abgewiesen werden. Der Protest wird in den betroffenen Stadtteilen Oberwinzerfeld, Hattingen Mitte und Holthausen nicht lange auf sich warten lassen. Grüne/FWI drängte deshalb im Schulausschuss auf eine zügige Abstimmung über den SEP, weil der Stadtrat den anstehenden Umbrüchen in der Hattinger Schulstruktur gar nicht ausweichen kann und auch nicht sollte. Frühzeitiges Handeln bedeutet für Grüne/FWI, dass intensive Gespräche mit den betroffenen Schulen und Eltern geführt werden müssen. Bei der gemeinsamen Suche nach Lösungen lassen sich Konfliktpotenziale zumindest mindern. Dafür brauchen Rat und Verwaltung aber das entsprechende Datenmaterial des Schulentwicklungsplans 2012-16.
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