Antrag zur Gebührenstabilisierung bei der Abfallentsorgung

Die Verwaltung wird beauftragt, eine strukturierte Wirtschaftlichkeits- und Organisationsprüfung der Abfallentsorgungsinfrastruktur der Stadt Hattingen vorzunehmen. Diese soll dabei neben der Darstellung des aktuellen Ist-Zustandes, folgende Punkte umfassen:

  • aktuelle vertragliche und organisatorische Regelungen mit:
    • DAR GmbH
    • Ennepe-Ruhr-Kreis
    • Nutzung der Entsorgungs-/Verwertungsinfrastruktur in Witten
    • Sowie weiteren Vertragspartner:innen
  • Kostenstruktur:
    • Betrieb Wertstoffhof
    • Umladung
    • Transport
    • Entsorgung bzw. Verwertung
  • Alternativszenarien
    • Weiterbetrieb des bestehenden Systems
    • Ausbau des bestehenden Wertstoffhofes zu einer eigenständigeren Sammelstelle
    • Prüfung unterschiedlicher interkommunaler Kooperationsmodelle
  • Bewertung
    • Investitions- und Betriebskosten
    • Auswirkungen auf Abfallgebühren
    • ökologische Effekte in Bezug auf Transportwege, Emissionen und Ressourceneffizienz
    • Rechtliche und organisatorische Rahmenbedingungen
    • Perspektiven für eine stärker eigenständige, möglichst ökologische Abfallentsorgung
  • Empfehlung und Darstellung eines mittel- bis langfristig wirtschaftlichen und nachhaltigen Modells

Die hierfür ggf. erforderlichen finanziellen Mittel sind durch die Verwaltung bis spätestens zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27.03.2026 zu benennen und im Haushalt einzuplanen.

Begründung

Die Gebühren für die Bioabfall und Restabfallentsorgung bzw. -Verwertung setzen sich aufgrund der vorherrschenden Vertragssituation und organisatorischen Struktur mit der DAR und dem Ennepe-Ruhr-Kreis aus vielfältigen und teils komplexen Komponenten zusammen. Ein zentrales Ziel kommunaler Abfallwirtschaft muss die langfristige Stabilisierung der Abfallgebühren sein. Auch wenn Kostenentwicklungen etwa durch die Inflation oder gesetzliche Vorgaben nur bedingt beeinflusst werden können, ist es umso wichtiger, diejenigen Bereiche zu identifizieren, in denen kommunale Steuerungs- und Gestaltungsspielräume bestehen.

Neben dem unveränderten Weiterbetrieb des bestehenden Systems sind dabei insbesondere Szenarien wie der Ausbau des bestehenden Wertstoffhofes zu einer eigenständigeren Sammelstelle, gegebenenfalls unter Einbeziehung eines erweiterten Flächenbedarfs, sowie neu strukturierte interkommunale Kooperationsmodelle zu prüfen. Diese könnten perspektivisch sowohl wirtschaftliche als auch ökologische Vorteile bieten. Wir beantragen daher eine strukturierte Wirtschaftlichkeits- und Organisationsprüfung der Abfallentsorgungsinfrastruktur in Hattingen und eine daraus abgeleitete Empfehlung unter wirtschaftlichen und ökologischen Aspekten