Antrag zum Hattinger Klimaschutzkonzept

Die Verwaltung wird beauftragt, den Fortschritt des Maßnahmenkatalogs aus dem Hattinger Klimaschutzkonzept zu bilanzieren. Die sich daraus ergebenen übrigen und neuen Maßnahmen, die für das Erreichen der dort aufgeführten Klimaziele notwendig sind, sollen bis in das Jahr 2030 fortgeschrieben werden. Dabei sollen insbesondere die folgenden Punkte berücksichtigt werden:

  • Bilanzierung bis zum Jahr 2025:
    • Welche Maßnahmen des Klimaschutzkonzepts konnten erfolgreich abgeschlossen werden? Welche sind noch offen und werden weiterverfolgt? Welche wurden nicht bearbeitet und werden nicht weiterverfolgt?
    • Wie viel CO₂ konnte durch das Klimaschutzkonzept bis Ende 2025 eingespart werden? Wo stehen wir heute auf dem im Klimaschutzkonzept genannten Reduktionspfad von 55% bis 2030?
  • Aktualisierung der Grundlagen des Klimaschutzkonzeptes dort, wo eine Neubewertung zu neuen Maßnahmen führen kann (bspw. aufgrund neuer Rechtsgrundlagen, bspw. zum Potenzial von Windkraft)
  • Fortschreibung des Maßnahmenkatalogs entsprechend des Ziels der klimaneutralen Stadtverwaltung 2030 und des durch das Klimaschutzkonzept beschriebenen Reduktionspfades von 55% bis 2030. Dabei sollen die zehn wirkungsvollsten Maßnahmen, die die größten Hebel zur CO₂-Reduktion bis 2030 darstellen, explizit ausgewiesen werden.

Die hierfür ggf. erforderlichen finanziellen Mittel sind durch die Verwaltung bis spätestens zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 26.03.2026 zu benennen und im Haushalt im Produkt 61.01 einzuplanen.

Die Fortschreibung des Klimaschutzkonzeptes ist spätestens in der vierten Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz und Energie 2026 vorzustellen.

Begründung

Das Hattinger Klimaschutzkonzept bildet die zentrale strategische Grundlage für die kommunalen Klimaschutzaktivitäten. Der darin enthaltene Maßnahmenkatalog war jedoch zeitlich nur bis zum Jahr 2025 ausgelegt. Mit dem Auslaufen dieses Zeitraums fehlt aktuell eine belastbare, politisch beschlossene Maßnahmen- und Projektplanung für die Folgejahre. Ohne eine Fortschreibung droht das Klimaschutzkonzept damit faktisch ins Leere zu laufen.

Gleichzeitig hat sich die Stadt Hattingen ambitionierte und verbindliche Ziele gesetzt: die Klimaneutralität der Stadtverwaltung bis 2030 sowie den geplanten Reduktionspfad innerhalb des Klimaschutzkonzeptes um 55 % bis 2030. Diese Ziele lassen sich nur erreichen, wenn frühzeitig Klarheit über konkrete Maßnahmen, Prioritäten und zeitliche Abfolgen besteht.

Die beantragte Bilanzierung bis Ende 2025 schafft Transparenz darüber, welche Maßnahmen wirksam umgesetzt wurden, wo es Verzögerungen gab und an welchen Stellen Anpassungen oder neue Ansätze erforderlich sind. Insbesondere die Quantifizierung der bisher erzielten CO₂-Einsparungen ist notwendig, um den aktuellen Stand auf dem Reduktionspfad realistisch bewerten und die notwendigen Maßnahmen identifizieren zu können.

Darüber hinaus haben sich die rechtlichen, technischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen seit Verabschiedung des Klimaschutzkonzepts teilweise erheblich verändert. Neue gesetzliche Vorgaben und erweiterte Handlungsspielräume – etwa im Bereich der erneuerbaren Energien – machen eine Aktualisierung mancher Grundlagen erforderlich, um zusätzliche Potenziale zu erschließen und Maßnahmen wirksam nachzusteuern. Die vollständige Überarbeitung sämtlicher Grundlagen stünde hingegen in keinem Kosten-Nutzen-Verhältnis.

Die Fortschreibung des Maßnahmenkatalogs bis 2030 ist daher ein zentraler Baustein für Verlässlichkeit und Planbarkeit – sowohl für die Verwaltung als auch für Politik und die Öffentlichkeit. Die explizite Benennung der zehn wirkungsvollsten Maßnahmen mit den größten CO₂-Einsparungseffekten ermöglicht eine klare Priorisierung, eine zielgerichtete Ressourcennutzung und eine bessere Steuerung der Umsetzung.

Der Antrag trägt somit dazu bei, die Klimaschutzziele der Stadt Hattingen konsequent weiterzuverfolgen, Fortschritte messbar zu machen und die notwendigen politischen und administrativen Entscheidungen auf eine fundierte und transparente Grundlage zu stellen.